Leistungen durch Pflegekassen
OPTIMAle Pflegekassenleistungen für Sie
Zu den Leistungen gehören die Grundpflege inklusive der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie die Verhinderungspflege, welche im SGB XI verankert sind. Alle erbrachten Leistungen für Pflegebedürftige (Pflegestufe notwendig!) werden direkt mit den Pflegekassen oder mit dem zuständigen Träger der Sozialhilfe (SGB XII) abgerechnet.
Grundpflege
- Körperpflege
- Waschen, Duschen, Baden
- Haarpflege (waschen, kämmen, rasieren)
- Zahn- und Mundpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Ernährung
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
- Verabreichung von Sondennahrung
- Mobilität
- Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Umlagern (Liegeposition)
- Hilfestellung beim Gehen, Stehen, Treppensteigen
- Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Ausscheidungen
- Inkontinenzversorgung
- Darm- und Blasenentleerung
- Vorbeugende Maßnahmen
- Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
- Krankenbeobachtung
- Schmerzbegleitung
- u.a. Prophylaxen gegen
- Dekubitus
- Thrombose
- Gelenkversteifungen
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
- Besorgungen/Botendienste
- Zubereiten der Mahlzeiten
- Aufstellen eines Speiseplans
- inklusive Ernährungsberatung
- Reinigung der Wohnung
- Müllentsorgung
- Geschirr spülen
- Bettenmachen
- Wäsche waschen
Verhinderungspflege
(Vertretung von pflegenden Angehörigen)
Möchte der pflegende Angehörige einmal in den Urlaub fahren, eine Auszeit nehmen oder ist durch Krankheit verhindert? Dann übernehmen wir gerne in dieser Zeit alle notwendigen pflegerischen Leistungen, damit Sie sich weiterhin sicher und aufgehoben fühlen.


