" />

Welche Krankenkassen / Pflegekassen übernehmen die anfallenden Kosten?

Ob AOK, Barmer GEK, DAK, TK, KKH, IKK, BKK oder LKK, ob gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV): Jede Krankenkasse ist genauso wie die Pflegekasse gesetzlich dazu verpflichtet, die für Ihr Leistungsangebot anfallenden Kosten zu übernehmen (Voraussetzung: Sie sind versichert!).

Der deutsche Gesetzgeber hat die dazugehörigen Rahmenbedingungen und Vertragsbeziehungen zwischen Versicherten, Krankenkassen & Pflegekassen und Leistungsanbietern im Sozialgesetzbuch V & XI geregelt und verankert.

Nehmen Sie Leistungen der Pflegekassen in Anspruch (gemäß SGB XI), benötigen Sie zunächst eine Einordnung in eine Pflegestufe und erhalten dann alle dazugehörigen Leistungen der Grundpflege inklusive der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die dadurch anfallenden Kosten werden mit den Pflegekassen oder ggf. mit den Sozialämtern abgerechnet.

Zu den Pflegekassenleistungen

Werden Ihnen zusätzlich vom Arzt Verordnungen in dem Bereich der Behandlungspflege ausgestellt, so werden diese von unserem examinierten Personal durchgeführt und mit den Krankenkassen abgerechnet (gemäß SGB V).

Zu den Krankenkassenleistungen

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand mit unserem Newsletter.

Herr Frau

Code:




Unsere Partner

Click to leave feedback

Your Feedback

Bürozeiten

MO - FR
9 Uhr bis 17 Uhr

0561 - 70 56 38 75
info@optima-pflege.de