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Wer trägt die Kosten für eine ambulante Pflege?

Grundsätzlich trägt die Pflegeversicherung die Kosten für die erforderliche Pflege. Wird also die Pflegestufe I, II oder III anerkannt, so zahlt die Pflegekasse im Rahmen der gesetzlich festgelegten Leistungen.

Bei Zusatzleistungen, bei Nicht-Anerkennung einer Pflegestufe oder bei Überschreitung der Kosten über die festgesetzten Höchstgrenzen, kommt der Pflegebedürftige selbst für die verursachten Kosten auf.

Wenn das Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreicht übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten.

Werden Leistungen durch den Arzt verordnet (medizinische Behandlungspflege), wie z. B. Medikamentenvergabe, Verbandswechsel, Stomaversorgung, Injektionen, Dekubitus-Versorgung , welche von einem ambulanten Pflegedienst ausgeführt werden, dann übernimmt in diesem Fall nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse die Kosten.

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