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Neue Pflegereform

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) ist bereits letztes Jahr, am 30. Oktober 2012, in Kraft getreten. Die geregelten Änderungsmaßnahmen wurden allerdings erst zum 01. Januar 2013 umgesetzt. Seit dem Jahreswechsel haben sich durch die Pflegereform 2012 also folgende Neuregelungen im Bereich der ambulanten Pflege ergeben:

Zusätzliches Geld für Demenzkranke
Demenzkranke, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind (Pflegestufe 0) erhalten neben dem Betreuungsgeld (100 € Grundbedarf bzw. 200 € erhöhter Bedarf) jetzt auch Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung. D.h. Demenzkranke bekommen künftig 120 €/Monat Pflegegeld, wenn sie von Angehörigen betreut werden und 225 €/Monat Pflegesachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Betreuung übernimmt.

Höhere Leistungen erhalten ebenfalls Demenzkranke in den Pflegestufen I und II (bei Pflegestufe III – Patienten bleiben die Leistungen unverändert): In der Pflegestufe I erhalten sie 305 €/Monat Pflegegeld und 665 €/Monat Pflegesachleistungen. In der Pflegestufe II erhalten die Demenzkranken 525 €/Monat Pflegegeld und 1250 €/Monat Pflegesachleistungen.

Betreuung als Pflegesachleistung
Pflegebedürftige und Demenzkranke können ab sofort neben den bisherigen Leistungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) nun auch häusliche Betreuung in Anspruch nehmen. Selbst Demenzkranke ohne Einstufung in eine Pflegestufe (Pflegestufe 0) haben ein Recht darauf. Die ambulanten Pflegedienste erhalten die Pflegesachleistungen und erbringen Betreuungsleistungen. Dazu zählt:

  • Hilfe, Unterstützung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld
  • Aktivitäten zur Gestaltung des Alltags

Für Demenzkranke kristallisiert sich eine weitere Besonderheit heraus: Mehrere Demenzkranke können gleichzeitig die oben aufgeführten Leistungen in Anspruch nehmen.

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